AGB        

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 „An der Uferpromenade“

I. Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassungvon Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses „An der Uferpromenade“ in Worbis  (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichenZustimmung des Hauses „An der Uferpromenade“. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlichvereinbart wurde.

II.  Vertragsabschluss, -partner, -haftung;Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus “An derUferpromenade“ zustande. Dem Haus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,haftet er dem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Haus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Haus  „An der Uferpromenade“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Haus „An der Uferpromenade“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hauses „An der Uferpromenade“ an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen, falls diese erhoben werden, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

2 a. Es gelten die vereinbarten Zimmerpreise. Kinder bis zu 6 Jahren übernachten kostenlos im Elternzimmer. Kinder bis zu 12 Jahren zahlen 50 % des üblichen Preises im Elternzimmer. Die Frühstückspauschale reduziert sich bei Kindern bis zu 6Jahren um 25 %.

3. Das Haus „Ander Uferpromenade“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hauses erhöht.

4. Rechnungen des Hauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Haus „An der Uferpromenade“ kann die unverzüglicheZahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.Dem Haus „An der Uferpromenade“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Haus „Ander Uferpromenade“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie,einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und dieZahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen,z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Haus berechtigt, auch nachVertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Das Haus  „Ander Uferpromenade“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungim Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hauses aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

9. In Ausnahmefällen ist es dem Hotel möglich, vom Gast eine Kostenübernahmeerklärung zu akzeptieren. In einem solchen Fall ist es erforderlich, dass die Kostenübernahmeerklärung einen Passus enthält, in dem der Gast bzw. dessen Arbeitgeber versichert, dass die Bezahlung innerhalb von drei Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Haus „An der Uferpromenade“ geschlossenenVertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hauses zur Rücksichtnahme auf Rechte,Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Haus „An der Uferpromenade“ und dem Kunden kein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum 14. Tag vor Vertragsbeginn bei Einzelbuchung  vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hauses auszulösen. Bei Gruppenbuchungen ist dieses bis zum 30. Tag vor Vertragsbeginn gegeben. Vom 29. bis zum 14. Tag vorVertragsbeginn fällt bei Gruppenbuchung eine Stornogebühr von 30 % an. vom 8.bis 13.Tag  beträgt diese 50 %.  Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Haus „An der Uferpromenade“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, z.B. in einer Gruppenbuchung, hat das Haus „An der Uferpromenade“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingespartenAufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Haus die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hauses pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 %  des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Bei Rücktritt des Kunden nach 16.00 Uhr am geplanten Anreisetag wird die Rechnung zu 100% fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt der Hotel Pension „An der Uferpromenade“

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oderSicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus „An der Uferpromenade“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus  ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Haus „An der Uferpromenade“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; - falls das Haus  „An der Uferpromenade“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses  zuzurechnenist und, falls ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hauses „An der Uferpromenade“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf  frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbartenAbreisetag sind die Zimmer des Hauses „An der Uferpromenade“ spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus  aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% desvollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass das Haus „An der Uferpromenade“ kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Es wird ausdrücklichdarauf aufmerksam gemacht, dass nach Räumung der Zimmer der Gast  auch die Zimmer- bzw. Hausschlüssel zurückzugeben hat. Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Bei Verlust haftet der Gast für die Installation einer neuen Anlage.

VII. Haftung des Hauses „An der Uferpromenade“

1.Das Haus „An der Uferpromenade“ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatzsind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Haus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses  beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses „An der Uferpromenade“ beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hauses „An der Uferpromenade“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rügedes Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachteSachen haftet das Haus „An der Uferpromenade“ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises,höchstens  3.500,- € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 € .Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von  1.000 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Haus empfiehlt nachdrücklich, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Haus Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus „An derUferpromenade“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Haus  mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post, Warensendungen und Fundsachen der Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Haus übernimmt die Zustellung,Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam

2. Erfüllungs- undZahlungsort ist der Sitz des Hauses „An der Uferpromenade“.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hauses „An der Uferpromenade“.

4. Es gilt deutsches Recht. Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und möglicher Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenenVerträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Juni 2014                                                                                  Die Geschäftsleitung